

Dominik Gasser und Brigitte Rickli |
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Am 1. Januar 2011 soll die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Sie löst die geltenden 26 kantonalen Zivilprozessordnungen ab. Für Wissenschaft und Praxis ist die Bedeutung dieses neuen einheitlichen Regelwerks enorm. Es wird zwar kein juristisches Erdbeben auslösen, denn der Gesetzgeber war bemüht, am Bewährten festzuhalten - formal, terminologisch und inhaltlich. Aber die Schweizerische ZPO ist ein von Grund auf neues Gesetz, Unsicherheiten und Anlaufschwierigkeiten sind daher unvermeidlich. Dieser Kurzkommentar will eine erste Einstiegs- und Orientierungshilfe sein. In der gebotenen Knappheit stellt er die neue Ordnung artikelweise vor - mit Verweisen insbesondere auf das SchKG und das Bundesgerichtsgesetz, die anzupassen waren. Insofern ist er auch Navigationshilfe.
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