

Mirco Ceregato |
|
Die FINMA ist befugt, im Rahmen einer Gruppe tätige Finanzintermediäre unter Beachtung der allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsgrundsätze aufsichtsrechtlich zu liquidieren. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit kommt aufgrund der fehlenden ausdrücklichen Gesetzesgrundlage besondere Bedeutung zu.
BankG_BEHG_FINMAG
